GSD League of GB Social-Media-Richtlinie
Die German Shepherd Dog League of Great Britain erkennt den Wert sozialer Medien an, um mit Mitgliedern in Kontakt zu bleiben und unsere Aktivitäten zu fördern. Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass soziale Medien zum Schaden der Organisation missbraucht werden können. Ziel dieser Richtlinie ist es, unsere Nutzung sozialer Medien zu klären und die Maßnahmen zu erläutern, die bei Missbrauch ergriffen werden.
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Die Deutsche Schäferhundliga von GB nutzt die folgenden Formen sozialer Medien
www.gsdleague-working-branch.com
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Facebook-Seiten
GSD-Liga von Großbritannien
WUSV Britische Regionalgruppe
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Facebook-Gruppe
GSDL-Branche für Gebrauchshunde
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Diese werden verwendet, um den Mitgliedern nützliche Informationen weiterzugeben und unsere Aktivitäten und Veranstaltungen zu bewerben. Ratsmitglieder der GSD-Liga, Mitglieder des BRG-Komitees und Working Dog
Mitglieder des Gruppenvorstands werden keine Meinungen zum Ligageschäft in den sozialen Medien äußern.
Administratoren der sozialen Medien der GSD League antworten auf Informationsanfragen, beteiligen sich jedoch nicht an Diskussionen oder äußern keine Meinung zu Ligageschäften.
Nachrichten an die Organisation gesendet Auf Meldungen über soziale Medien, die von den Beamten berücksichtigt werden müssen, wird weder reagiert noch reagiert.
Solche Nachrichten sollten per E-Mail an den Sekretär der entsprechenden Abteilung der Organisation gesendet werden, dessen Kontaktdaten auf der entsprechenden Website zu finden sind.
Es ist bekannt, dass manche Menschen versuchen könnten, soziale Medien zu nutzen, um ihre Unzufriedenheit mit der Liga auszudrücken. Dies kann die Aktivitäten der Organisation und die ordnungsgemäßen, demokratisch verliehenen Rechte gefährden. Mandat seiner Beamten. Nichtmitglieder, die dies tun möchten, werden gebeten, ihre Kommentare zu entfernen und solche Aktionen nicht zu wiederholen. Wenn sie ihre Aktionen wiederholen, werden sie von der entsprechenden Seite oder Gruppe blockiert.
Die GSD-Liga freut sich über Rückmeldungen ihrer Mitglieder und weist die Mitglieder darauf hin, dass sie Komplimente, Bedenken oder Beschwerden schriftlich an den Sekretär der entsprechenden Abteilung der Organisation richten können. Wenn sie mit dem Ergebnis einer Antwort oder ergriffenen Maßnahmen nicht zufrieden sind, haben sie das Recht, eine außerordentliche Generalversammlung gemäß der Satzung der Organisation einzuberufen, die auf der Website zu finden ist.
Jedes Mitglied, das sich dafür entscheidet, dem oben genannten Verfahren nicht zu folgen und in den sozialen Medien (sei es auf den Seiten der Organisation oder in Gruppen an anderer Stelle) dauerhaft schwerwiegende Anschuldigungen gegen die Organisation oder ihre Funktionäre erhebt, wird aufgefordert, seine Kommentare zu verschieben und davon abzusehen, solche zu wiederholen Aktionen
Wenn sie ihre Aktionen wiederholen, werden sie möglicherweise von den Seiten oder Gruppen der Organisation blockiert. Letztendlich kann ein schwerwiegender Verstoß gegen diese Richtlinie zu Disziplinarmaßnahmen führen.